Der Der Befrachtungsmakler (chartering broker) ist ein rechtlich selbstständiger Kaufmann, der den Abschluss von Reise- oder Zeitcharterverträgen zwischen Befrachter und Verfrachter (Reeder) vermittelt. Oft haben Befrachtungsmakler, die als exclusive Vertreter des Befrachters tätig werden (charterers broker), bestimmte Ladungen (Erz, Getreide) fest an der Hand. Wenn sie überwiegend für einen Verfrachter tätig sind (owners broker), haben sie dessen Schiffe „am Kontor“, d. h. sie suchen speziell für die Schiffe dieses Verfrachters eine Beschäftigung. Die unabhängigen Makler (competitive broker) sind hingegen frei im Markt tätig. Sie fungieren als Vermittler zwischen den Befrachtern, die für ihre Ladung Schiffsraum suchen und den Verfrachtern (Reedern), die für ihre Schiffe Beschäftigung suchen. Oft sind sogar mehrere Makler am Zustandekommen eines Abschlusses beteiligt. Der Befrachtungsmakler leitet nicht nur die Schiffs- und Ladungsbeschreibungen weiter, sondern alle maßgeblichen Offerten/Gegenofferten und informiert die Parteien über Art und Umfang des Geschäfts.
Besonderheiten des Fahrtgebiets und der Häfen aber auch die Zuverlässigkeit der beteiligten Vertragspartner werden berücksichtigt und bewertet.
Frachtverträge liegen in der Regel als Formularverträge, wie sie z.B. von der BIMCO empfohlen werden, in standardisierter, gedruckter Form vor. Allerdings werden diese Formularverträge in jedem Einzelfall durch individuelle Vereinbarungen zwischen Verfrachter und Befrachter in vielfältiger Weise verändert und ergänzt. Es zählt zu den vorrangigen Aufgaben des Befrachtungsmaklers, einen solchen Individualvertrag einvernehmlich zu erstellen. Entsprechend unterbreitet er den beiden Vertragsparteien im Rahmen der jeweiligen Vertragsverhandlungen Formulierungsvorschläge und weist ggf. auf die vertraglichen Auswirkungen einzelner Klauseln hin, bevor letztlich der Frachtvertrag (charter party) gezeichnet wird. Mit dem Abschluss des Chartervertrages ist allerdings die Arbeit des Befrachtungsmaklers noch nicht beendet. Er verfolgt die Position des Schiffes bis zur Ladebereitschaft bzw. Anlieferung und betreut den Verfrachter oder Befrachter während der gesamten Reise- oder Charterdauer bis zum Löschende bzw. zur Rücklieferung des Schiffes.
Ebenso gilt es als normaler Service, den Zahlungsverkehr zwischen den Vertragsparteien zu überwachen. Kommt es während der Vertragsdauer zu Unstimmigkeiten, ist es die Aufgabe des Befrachtungsmaklers, als unabhängiger Dritter sachkundig zu vermitteln. Die Vergütung eines Befrachtungsmaklers besteht aus einer Provision, die auf die Bruttofracht und eventuell entstandenes Überliegegeld (demurrage) oder das Zeitcharterentgelt berechnet wird. (chartering broker) ist ein rechtlich selbstständiger Kaufmann, der den Abschluss von Reise- oder Zeitcharterverträgen zwischen Befrachter und Verfrachter (Reeder) vermittelt. Oft haben Befrachtungsmakler, die als exclusive Vertreter des Befrachters tätig werden (charterers broker), bestimmte Ladungen (Erz, Getreide) fest an der Hand. Wenn sie überwiegend für einen Verfrachter tätig sind (owners broker), haben sie dessen Schiffe „am Kontor“, d. h. sie suchen speziell für die Schiffe dieses Verfrachters eine Beschäftigung. Die unabhängigen Makler (competitive broker) sind hingegen frei im Markt tätig.
Sie fungieren als Vermittler zwischen den Befrachtern, die für ihre Ladung Schiffsraum suchen und den Verfrachtern (Reedern), die für ihre Schiffe Beschäftigung suchen. Oft sind sogar mehrere Makler am Zustandekommen eines Abschlusses beteiligt. Der Befrachtungsmakler leitet nicht nur die Schiffs- und Ladungsbeschreibungen weiter, sondern alle maßgeblichen Offerten/Gegenofferten und informiert die Parteien über Art und Umfang des Geschäfts. Besonderheiten des Fahrtgebiets und der Häfen aber auch die Zuverlässigkeit der beteiligten Vertragspartner werden berücksichtigt und bewertet. Frachtverträge liegen in der Regel als Formularverträge, wie sie z.B. von der BIMCO empfohlen werden, in standardisierter, gedruckter Form vor. Allerdings werden diese Formularverträge in jedem Einzelfall durch individuelle Vereinbarungen zwischen Verfrachter und Befrachter in vielfältiger Weise verändert und ergänzt. Es zählt zu den vorrangigen Aufgaben des Befrachtungsmaklers, einen solchen Individualvertrag einvernehmlich zu erstellen. Entsprechend unterbreitet er den beiden Vertragsparteien im Rahmen der jeweiligen Vertragsverhandlungen Formulierungsvorschläge und weist ggf. auf die vertraglichen Auswirkungen einzelner Klauseln hin, bevor letztlich der Frachtvertrag (charter party) gezeichnet wird. Mit dem Abschluss des Chartervertrages ist allerdings die Arbeit des Befrachtungsmaklers noch nicht beendet. Er verfolgt die Position des Schiffes bis zur Ladebereitschaft bzw. Anlieferung und betreut den Verfrachter oder Befrachter während der gesamten Reise- oder Charterdauer bis zum Löschende bzw. zur Rücklieferung des Schiffes. Ebenso gilt es als normaler Service, den Zahlungsverkehr zwischen den Vertragsparteien zu überwachen. Kommt es während der Vertragsdauer zu Unstimmigkeiten, ist es die Aufgabe des Befrachtungsmaklers, als unabhängiger Dritter sachkundig zu vermitteln. Die Vergütung eines Befrachtungsmaklers besteht aus einer Provision, die auf die Bruttofracht und eventuell entstandenes Überliegegeld (demurrage) oder das Zeitcharterentgelt berechnet wird.